Warum das Tragen von (Taschen-)Messern wohl empfindlich teurer werden wird

Wien im Wahlkampf

Juhu, es ist wieder einmal Wahlkampf! Diesmal geht es um nichts Geringeres als die Bundeshauptstadt Wien!

Während Bürgermeister Dr. Ludwig erneut ein Messerverbot im gesamten öffentlichen Raum fordert (Stichwort: „Wiener Hausordnung“ – https://www.krone.at/3732427) und die Wiener ÖVP mit ihrer abgekupferten „Bitte – PSSST!“-Kampagne zu glänzen versucht – wird im gestrigen parlamentarischen Innenausschuss ein grüner Entschließungsantrag betreffend das Messertrageverbot abgelehnt.

Egal was passiert – es sieht so aus, als würde das Tragen von Messern für viele hinkünftig empfindlich teurer werden: Es schlummert seit einem knappen Jahr der Entwurf zum Messertrage-Verbotsgesetz in einer Schublade unseres Herrn Innenministers Karner, wonach man künftig sicherheitshalber ein waffenrechtliches Dokument (Waffenbesitzkarte, Waffenpass) oder eine Jagdkarte zum uneingeschränkten Messertragen benötigt. Im Folgenden eine Übersicht der Optionen und ungefähren Kosten:

Die Waffenbesitzkarte

Eine Waffenbesitzkarte (=WBK) regelt den Erwerb und den Besitz von Katagorie B Schusswaffen (z.B. Faustfeuerwaffen) – vom öffentlichen Führen ist da keine Rede. Um diese bei der Waffenbehörde (Landespolizeidirektion) zu beantragen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Antrag durch eine verlässliche EWR-Bürgerin/einen verlässlichen EWR-Bürger
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Glaubhaftmachung einer Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B (z.B. zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- und Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften)
  • Psychologisches Gutachten darüber, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden (ist nicht erforderlich, wenn die Person Inhaberin/Inhaber einer gültigen Jagdkarte ist) – Kosten (gesetzlich vorgegeben): EUR 283,20
  • Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (z.B. Schulungsbestätigung einer Waffenfachhändlerin/eines Waffenfachhändlers, umgangssprachlich oft als „Waffenführerschein“ bezeichnet) – Kosten (Erstantrag): EUR 80,-

Die WBK selbst kostet dann nochmals EUR 74,40 – womit wir bei geschmalzenen Gesamtkosten von EUR 437,60 landen. (Zur Einschätzung: damit ginge sich schon ein wirklich feines Taschenmesser aus!)

Der Waffenpass

Der Waffenpass (=WP) berechtigt über den Erwerb und den Besitz von Kategorie B Schusswaffen hinaus auch zu deren öffentlichen Führen – und ist ungleich schwieriger zu erhalten. Nur die allerwenigsten Personen(kreise) können einen Bedarf zum Führen einer Schusswaffe nachweisen. Falls das doch gelingen sollte, entstehen grundsätzlich die gleichen Kosten für Waffenführerschein und Gutachten wie bei der WBK, lediglich der WP selbst steht mit EUR 118,40 zu Buche – sohin wären wir bei sehr ähnlichen Gesamtkosten von EUR 481,60.

Die Jagdkarte

Ein alternativer Weg führt nun also über die Jagdkarte, die in Wien von der MA 58 (Abteillung für Wasserrecht) um überschaubare EUR 14,30 ausgestellt wird, wenn man die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Volljährigkeit (Personen zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr benötigen die Zustimmung des Erziehungsberechtigten und eine Ausnahmebewilligung gem. §11 WaffG)
  •  bestandene Jagdprüfung (in Wien beim Wiener Landesjagdverband – Kosten EUR 350,-)
    • Jagdkurs Abend: ca 60 Stunden – Kosten: EUR 950,- (inkl. EUR 350,- Prüfungsgebühr) – ODER
    • Jagdkurs intensiv (online oder präsenz): ebenfalls ca. 60 Stunden, geblockt – Kosten: EUR 1.700,- (inkl. EUR 350,- Prüfungsgebühr)
  • Mitgliedschaft beim Landesjagdverband – Kosten: EUR 105,-/Jahr

Innerhalb von 12 Jahren ab bestandener Jagdprüfung kann nun eine Jagdkarte beantragt werden, die aber nur in Verbindung mit dem Nachweis über die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages an den Landesjagdverband gültig ist.
Die errechneten Gesamtkosten einer Jagdkarte liegen also zwischen EUR 1.069,30 und EUR 1.819,30 – und weiteren jährlichen Kosten von EUR 105,-. (Damit ginge sich schon ein veritables Luxusmesser aus. – Merke: Ohne Flinte ist man im Wald billiger unterwegs!)

Oder doch einfach illegal?

Den weiterhin zwar technisch möglichen, aber illegalen Weg, das kommende Gesetz einfach zu ignorieren, können wir aus mehrfacher Hinsicht nicht empfehlen: Im Kontrollfall ist jedes Mal das Messer weg (Kosten je nach Messer bitte selbst einsetzen) und das Gesetz verspricht eine Höchststrafe von EUR 3.600,- oder 6 Wochen Gefängnis (wohl im hartnäckigen Wiederholungsfall, aber immerhin!). Darüber hinaus dürfte auch die eventuell zu einem späteren Zeitpunkt benötigte (waffenrechtliche) Zuverlässigkeit leiden.

Zusammenfassung und Ausblick

Warum die feine Klinge, wenn es mit der Keule auch geht?

Zusammengefasst kann man sagen, dass die Regierung hier leider für unbescholtene, friedliche Messerträger dramatisch inflationstreibende Maßnahmen vorhat – und zwar bei unveränderter Sicherheitslage: Den gemeinen Messerstecher wird diese Kostenexplosion wohl kaum treffen, ist doch davon auszugehen, dass etwaige verhängte Strafen ohnehin nicht bezahlt werden. Der Vogel wird spätestens dann komplett abgeschossen, wenn der illegale Messerträger statt zu zahlen, die Gefängnisoption wählt: Bei durchschnittlich ca. EUR 150,- Kosten pro Tag und Person im Maßnahmenvollzug kommen bei 6 Wochen Haft flockige EUR 6.300,- an Kosten für den Steuerzahler zusammen!

Seien Sie beruhigt, der Verein Messerverbot-Nein-Danke wird sich für Ihre Interessen einsetzen und versuchen eine möglichst hohe Kostenreduktion für sicheres und legales Messertragen herauszuverhandeln – in etwa für die tatsächlich sinnvolle Lösung einer neu zu schaffenden „Messertrageberechtigung“ (z.B. in Form einer „WBK-light“).

Hab‘ ich eigentlich schon erwähnt, dass die allermeisten Messer – auch nach diesem Hammerschlag – natürlich nach wie vor keine Waffen im Sinne des §1 WaffG sind, sondern Werkzeuge und damit einfache Alltagsgegenstände?

Scharf-Sinn hat immer Konjunktur!

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5 Meinungen zu “Warum das Tragen von (Taschen-)Messern wohl empfindlich teurer werden wird

  1. Michael sagt:

    Sollt die Möglichkeit für eine WBK-Light bestehen, wäre das natürlich die beste Option. Wobei ich bezweifle das eine solche Option von den zuständigen Behöreden ermöglicht werden wird, da ja schon bei der regulären WBK ein Grund angeführt werden muß.
    In diesem Sinne wäre also höchst Wahrscheinlich auch bei einer WBK-Light ein solcher Grund anzuführen, und dies würde ja der allgemeinen Idee des Messertrageverbotes entgegenstehen, da ja hier die Aussagen des Innenministers und des Bürgermeisters dahingehend die sind, „das Sie es nicht als nicht Nötig anssehen das jemand im öffentlichen Raum ein Messer führt“. Sprich, deren ihrer Meinung nach gibt es keinen triftigen Grund ein Messer im öffentliche Raum zu führen.

    Harte Zeiten 🙁

    • Andreas Lorenzi sagt:

      Jaja, das mit dem „Grund“…

      Ich vertrete die Auffassung, dass das die grundsätzlich falsche Frage ist:

      Mit welchem Grund darf man Autos mit einer Bauartgeschwindigkeit > 130km/h in Österreich zum allgemeinen Verkehr zulassen? Darf man doch ohnehin nicht fahren!
      Mit welchem Grund darf ein Luxus-Restaurant überhaupt seinen Betrieb aufnehmen? Es gibt doch auch Suppenküchen zur Ausspeisung!
      Mit welchem Grund darf ich einen Stock(-regen-)schirm in der Wiener Innenstadt tragen? Es gibt doch auch Regenpelerinen!

      Grund für ein Messer? Schneiden! Wo immer – und womit auch immer – ich es will!

  2. Helmut sagt:

    Für mich stellt sich die Frage wieso verhalten sich alle Messer Hersteller bzw. Händler zu diesem Thema sehr ruhig?
    Wenn dieses Messerberbot kommt, wird vermutlich der Messerverkauf zurückgehen. Wie weit würde hier ein Volksbegehren einen Sinn machen?

    • Andreas Lorenzi sagt:

      Warum sich die Messerhersteller sehr ruhig verhalten, liegt wahrscheinlich hauptsächlich in der Tatsache begründet, dass diese nicht in Österreich ansässig sind und von da her nichts von diesem kommenden Trageverbot wissen bzw. sich der österreichische Umsatzanteil in Grenzen hält.
      Wir sind dabei diese traurige Kunde unter den maßgeblichen internationalen Herstellern zu verbreiten und werden auch die Bildung einer europäischen Interessensvertretung anregen und unterstützen.

      Inwiefern ein Volksbegehren sinnvoll sein kann, werden wir nächsten Freitag (04.04.2025) im Rahmen unserer konstituierenden Generalversammlung erörtern.

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