Mitten in der bei uns aktuell herrschenden innenpolitischen Ruhe zum Messerverbotsthema, erreichen uns irrwitzige Neuigkeiten aus unserem südlichen Nachbarland Italien.
Bedingt durch einige rezente Fälle der Jugendkriminalität mit Messergewalt hat die italienische Regierung mit vorletzter Woche einen Entwurf zu einem umfassenden „Sicherheitspaket“ veröffentlicht (hier im Original einzusehen/herunterzuladen: decreto_sicurezza26.pdf).
Im Folgenden eine kurze Übersicht zu den geplanten Verschärfungen in Bezug auf Messer/spitze Werkzeuge:
- Klingenlänge > 8 cm (außerhalb von Wohnung/Grundstück): Wer ohne „gerechtfertigten Grund“ ein Messer/Instrument mit spitzer oder scharfer Klinge über 8 cm mitführt, begeht eine Straftat → Freiheitsstrafe 6 Monate bis 3 Jahre.
- Zusatzsanktionen durch den Präfekten (bis 1 Jahr): Nach Feststellung kann der Präfekt zusätzlich Führerschein (bzw. entsprechende Fahrberechtigungen) sperren/aussetzen und/oder die Waffenführberechtigung aussetzen/sperren.
- Erweiterter Katalog „verbotener“ Stich-/Schneidwerkzeuge: Die Regeln gelten ausdrücklich auch für zweischneidige und stark spitze Klingen; außerdem werden bestimmte Klappmesser erfasst.
- Klappmesser-Regel (ab 5 cm): Strafbarkeit auch beim Mitführen von Klappmessern ab 5 cm, wenn sie einseitig, spitz, und (a) eine Klingenarretierung oder Federmechanik haben oder (b) einhändig zu öffnen sind; ebenso Butterfly-Messer sowie getarnte/versteckte Klingen (als andere Werkzeuge oder in Gegenständen verborgen).
- Einziehung: Bei Verurteilung ist die Beschlagnahme/Einziehung der betroffenen Gegenstände verpflichtend.
- Minderjährige Täter: Begeht ein/e Minderjährige/r einen Verstoß (Tragen nach den o. g. Regeln), droht dem/der Erziehungsberechtigten eine Geldstrafe von 200–1.000 € (Verhängung durch den Präfekten).
- Verkaufs-/Abgabeverbot an Unter-18-Jährige: Verboten ist der Verkauf oder jede sonstige Abgabe von „spitzen oder schneidenden, potenziell verletzenden“ Gegenständen an Minderjährige – auch privat zwischen Privatpersonen.
- Alterskontrolle im Handel & online: Händler müssen beim Verkauf grundsätzlich Ausweis verlangen (außer Alter ist offensichtlich). Online-Shops/Plattformen müssen wirksame Altersverifikation vor Abschluss einführen; die Aufsicht kann bei Nicht-Compliance Nachbesserung anordnen und bei Verstoß Websites/Plattformen sperren lassen, bis konform.
- Sanktionen bei Abgabe an Minderjährige: Geldstrafen 500–3.000 €; im gewerblichen Bereich zusätzlich mögliche Betriebsschließung bis 15 Tage. Bei Wiederholung: 1.000–6.000 € und 15–45 Tage Schließung; bei weiterer Wiederholung: 2.000–12.000 € und Entzug der Gewerbelizenz.
- Registerpflicht für lange Klingen (> 15 cm): Händler müssen bei Klingen über 15 cm ein elektronisches Tagesregister führen (Datum, Käufer/Identität, Art/Menge, Art der Identitätsprüfung), es auf Verlangen vorlegen und 25 Jahre aufbewahren; Käufer müssen sich mit gültigem Ausweis identifizieren.
- Geldstrafen bei Register-/Identitätsverstößen: Je nach Verstoß 1.000–10.000 €; zuständig ist jeweils der Präfekt.
- Inkrafttreten: Die neuen Online-Altersprüfung und die Registerpflicht gelten 60 Tage nach Inkrafttreten des Dekrets.
Inwiefern diese geplanten Regelungen in ihrem vollen Umfang Gesetzeskraft erlangen werden, bleibt abzuwarten. Insbesondere die Registrierungspflicht für Klingen > 15 cm liest sich geradezu wie ein bürokratischer Schildbürgerstreich – mit einer für die tatsächliche Sicherheitslage vernachlässigbaren Wirkung. Ob z.b. eine Koch-Lehre in Italien dann erst für Volljährige möglich sein wird, ist einstweilen ebenso unklar.
Die geneigten Lesenden werden sicher verstehen, dass wir uns hier mit unseren Kunden, Kollegen und Lieferanten aus Italien – und in weiterer Folge europaweit und auch global – verbünden und mit aller Kraft gegen diese wahnwitzigen Einschnitte in ein bestehendes Rechtssystem ankämpfen werden. Eine Domain dazu existiert bereits: https://keep.knives.legal
