Wer wir sind - Der Vorstand

Andreas Lorenzi
Gründer & Obmann

„Das Messer ist das älteste Werkzeug des Menschen.“

Mag. Dr. phil. David Jaklin
Gründer & Schriftführer

„Dieser Gesetzesentwurf stellt Bürger unter Generalverdacht.“

Jan Schießwald
Gründer & Kassier

„Ein Taschenmesser ist ein Taschenmesser – und keine Waffe.“

Unsere Statements

Unterstützung

Als Präsident des Vereines “Schmiedezentrum Ybbsitz” und Mitbegründer des “Ybbsitzer-Messermarktes” unterstütze ich die Initiative “Messerverbot-NEIN-DANKE” gerne. Das Messer ist Teil unserer Kultur, hat eine unglaublich große Bedeutung in unserem Alltag, prägt das Handwerk der Messermacher und Klingenschmiede mit all seinen Besonderheiten und ist ein immaterielles Kulturgut.

Josef Hofmarcher / BGM a. D.

Der Stein des Anstosses

Am 17.04.2024 wurde an diverse Medien (darunter www.derstandard.at und www.krone.at) der Gesetzesentwurf für das neu zu schaffende Messertrage-Verbotsgesetz – MT-VG geleakt. Darin ist neben dem titelgebenden Trageverbot für jedwede Messer von drakonischen Strafen und weitreichenden Einschränkungen von Bürgerrechten die Rede.

Unsere Antwort: Messerverbot? Nein Danke!

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MT-VG Entwurf 11.04.2024 (PDF)

Unsere Gegenargumente

Taschenmesser sind seit jeher Teil des Alltags vieler Menschen und dienen zahlreichen praktischen Zwecken abseits von Gewalt. Ein pauschales Verbot würde die überwiegende Mehrheit der rechtstreuen Bevölkerung unverhältnismäßig einschränken und kriminalisieren.

Die wenigsten Messer sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Ein pauschales Verbot ohne Differenzierung nach Art und Verwendungszweck der Messer ist willkürlich und unverhältnismäßig. Das Gesetz verfehlt damit sein Ziel, da es Alltagsgegenstände wie Taschenmesser einschließt, die keine Gefahr darstellen.

Es gibt bereits wirksame gesetzliche Bestimmungen wie §§ 39 und 40 (2) des Sicherheitspolizeigesetzes, die der Polizei ermöglichen, gefährliche Gegenstände zu beschlagnahmen. Zusätzliche Verbote sind unnötig und überschießend, da bestehende Gesetze ausreichend sind, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Verbote treffen in der Regel nur rechtstreue Bürger und nicht die Kriminellen, die sich ohnehin nicht an Gesetze halten. Effektive Kriminalitätsbekämpfung muss bei den Tätern ansetzen, nicht bei Alltagsgegenständen. Das Gesetz löst daher das eigentliche Problem der Gewaltkriminalität nicht.

Die stark einzelfallbezogenen und interpretationsbedürftigen Ausnahmen im Gesetzesvorschlag (§ 1 Abs. 4 und 5) führen zu Unsicherheit und Willkür bei der Anwendung. Bürger sind auf das Gutdünken der kontrollierenden Beamten angewiesen, was das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt.

Die angedrohten Strafen für das Tragen von Alltagsmessern sind mit Geldstrafen bis zu 3.600 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen unverhältnismäßig hoch. Besonders für Sammler und Nutzer hochwertiger Messer sind die vorgesehenen Sanktionen unverhältnismäßig härter als für einfache Alltagswerkzeuge.

Das Gesetz verletzt mutmaßlich verfassungsmäßig garantierte Rechte wie Eigentumsfreiheit, Erwerbsfreiheit und den Gleichheitssatz. Eine genaue verfassungsrechtliche Prüfung ist unabdingbar, um sicherzustellen, dass das Gesetz im Einklang mit der Verfassung steht.

In Ländern mit strengeren Waffenverboten wurde zuerst die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft. In Österreich sind wehrpflichtige Bürger an Waffen ausgebildet und geprüft. Ein Verbot von Taschenmessern ist daher inkonsistent und unverhältnismäßig.

Nachdem die Verhältnismäßigkeit und die Wirksamkeit des Messerverbotes objektiv angezweifelt werden kann, bleibt die Frage, wem es politisch nutzt. Konservative Wählerschichten dürften sich großräumig davon nicht angesprochen fühlen, sondern werden durch den Anschein der Überregulierung und Willkür eher verständnislos bis verärgert darauf reagieren.

Was wir vorhaben - Die Statuten

Der Verein „Messerverbot-Nein-Danke“, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, verfolgt den Zweck, aufklärende Arbeit über den Umgang und die Bedeutung von Messern als Werkzeuge im Alltag zu leisten und sich für eine verhältnismäßige Regulierung im Umgang mit Messern im öffentlichen Raum einzusetzen. Er setzt sich gegen pauschale Verschärfungen des Waffengesetzes bezüglich des Tragens und Verwendens von Messern ein, mit dem Ziel, eine sachliche Diskussion unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen und Studien zu fördern. Der Verein tritt dafür ein, dass das Messer als Werkzeug und Kulturgut anerkannt bleibt und dass gesetzliche Regulierungen effektiv zur Sicherheit beitragen, ohne dabei unangemessene Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Der Verein beabsichtigt, durch Informationskampagnen, öffentliche Diskussionen, Zusammenarbeit mit Fachexperten und die Teilnahme an politischen Prozessen ein breites Bewusstsein für diese Thematik zu schaffen und auf evidenzbasierte Lösungsansätze hinzuwirken, die sowohl die öffentliche Sicherheit gewährleisten als auch die Freiheiten und Rechte der Einzelnen respektieren.

Unsere Strategie

Zusätzliche Verbote lösen keine Probleme – Gewaltkriminalität muss auf sozial-politischer Ebene begegnet werden

Zusammenschließen und Weitersagen – aus „ich brauche das nicht“ kann nicht „ihr dürft das nicht“ abgeleitet werden

Der Polizeistaat muss warten – überzogene Verbotspolitik hat keine Mehrheit in der Bevölkerung hinter sich

Die kompletten Vereinsstatuten (PDF)

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    Der Verein ist parteipolitisch vollkommen unabhängig und einzig und allein seinem Thema verpflichtet!

    Impressum

    Messerverbot-Nein-Danke (ZVR-Zahl: 1573041872)
    Siebensterngasse 56/6, 1070 Wien

    verein@messerverbot-nein-danke.at

    Die schärfste NGO Österreichs!
    #🔪✨🇦🇹☝️